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Kennzeichen Frankfurt am Main: F — Bedeutung & Wunschkennzeichen

Das Kfz-Kennzeichen F steht für Frankfurt am Main. Es wird vom Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (Stadt) in Hessen vergeben. Zuständige Behörde ist die Zulassungsbehörde für Kfz (Ordnungsamt). Wer ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel F reservieren möchte, kann das direkt online tun.

Verfügbarkeit prüfen und F-Wunschkennzeichen jetzt reservieren.

Das Kürzel F im Überblick

Das Unterscheidungszeichen F ist im amtlichen Kfz-Kennzeichen-Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) dem Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (Stadt) zugeordnet.

KürzelF
ZulassungsbezirkFrankfurt am Main (Stadt)
BundeslandHessen
BehördeZulassungsbehörde für Kfz (Ordnungsamt)

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt — Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen (kba.de)

Erlaubte Kombinationen: Nach dem Kürzel F dürfen 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern folgen. Bestimmte Kombinationen sind bundesweit gesperrt (z.B. HH, SS, SA, NS, 18, 88). Weitere Einschränkungen legt das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main eigenständig fest. Die vollständige Sperrliste ist beim zuständigen Amt erhältlich.

F-Wunschkennzeichen online prüfen

Wer ein persönliches F-Kennzeichen reservieren möchte, kann die Verfügbarkeit direkt hier prüfen.

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Ihr Wunschkennzeichen mit F-Kürzel für Frankfurt am Main

D

Format: F-AB 1234 — Sonderzeichen HH, H, §19 etc. möglich

Die Reservierung kostet ca. 10,20 Euro (Richtwert, Zuteilungsgebühr nach GebOSt; Gesamtbetrag kann abweichen) und gilt 10 Tage — das Kennzeichen wird beim Anmeldetermin zugeteilt.

F — regionaler Kontext

Das Unterscheidungszeichen F gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die in der Zulassungsbehörde für Kfz (Ordnungsamt) in Frankfurt am Main zugelassen werden. Der Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (Stadt) umfasst Frankfurt am Main und gehört zum Bundesland Hessen. Wer in einen anderen Bezirk umzieht, muss das Fahrzeug ummelden; das Kürzel kann dabei behalten werden, sofern es in Deutschland bleibt (Kennzeichenmitnahme seit 2015).

Häufige Fragen zum Kennzeichen F

Wofür steht das Kürzel F?

Das Kfz-Kennzeichen F steht für Frankfurt am Main und den Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (Stadt) in Hessen. Das Unterscheidungszeichen wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) amtlich festgelegt und erscheint auf jedem Fahrzeug, das bei der Zulassungsbehörde für Kfz (Ordnungsamt) zugelassen ist. Quelle: KBA — Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen.

Kann ich mir ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel F aussuchen?

Ja. Nach dem Kürzel F können 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern frei gewählt werden, sofern die Kombination nicht gesperrt ist und noch verfügbar ist. Die Reservierung beim Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main kostet ca. 10,20 Euro (Richtwert). Das Widget auf dieser Seite zeigt sofort, ob die Wunschkombination frei ist.

Wie lange gilt die Reservierung eines F-Wunschkennzeichens?

Die Reservierung ist in der Regel 10 Tage gültig, in manchen Bezirken bis zu einem Monat. Innerhalb dieser Frist ist die Kombination für niemand anderen verfügbar. Wer das Kennzeichen bis zum Ablauf nicht beim Anmeldetermin abholt, verliert die Reservierung.

Gilt das Kürzel F nur für Frankfurt am Main?

Das Unterscheidungszeichen F ist dem Zulassungsbezirk Frankfurt am Main (Stadt) zugeordnet. Fahrzeuge anderer Bezirke tragen ein anderes Kürzel. Wer mit einem F-Kennzeichen aus einem anderen Landkreis umzieht und das Kürzel behalten möchte, kann dies dank Kennzeichenmitnahme (seit 2015) tun, muss aber das Fahrzeug ummelden.

Welche Kürzel-Kombinationen sind beim F-Kennzeichen verboten?

Bundesweit gesperrt sind Buchstabenkombinationen wie HH, SS, SA, NS sowie Ziffernfolgen wie 18 und 88, da sie historisch belastete Bedeutungen haben. Darüber hinaus kann das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main weitere Kombinationen auf lokaler Ebene ausschließen. Die jeweils aktuelle Sperrliste erhalten Sie direkt bei der Zulassungsbehörde für Kfz (Ordnungsamt).

Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Aktualisiert: Juni 2026

Quellen: KBA-Kürzelverzeichnis, Zulassungsbehörde für Kfz (Ordnungsamt)

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