Auto ummelden: Halterwechsel, Umzug & Kosten
Eine Ummeldung ist nötig, wenn ein Fahrzeug den Halter wechselt (Kauf oder Verkauf) oder wenn der bisherige Halter in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. In beiden Fällen ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Der Vorgang kann auch online über einen Zulassungsdienst beauftragt werden.
Halterwechsel ohne Behördengang — Ummeldung online beauftragen.
Was ist eine Ummeldung?
Die Ummeldung aktualisiert die Halterdaten oder den Zulassungsbezirk eines bereits zugelassenen Fahrzeugs im Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie unterscheidet sich klar von der Anmeldung nach vorheriger Abmeldung, bei der ein Fahrzeug erstmals oder nach einer Stilllegung neu zugelassen wird.
Für die Ummeldung ist die Zulassungsstelle des neuen Hauptwohnsitzes zuständig — beim Halterwechsel die des Käufers, beim Umzug die des bisherigen Halters.
Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 13 — Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de).
Ummeldung beim Halterwechsel: Ablauf Schritt für Schritt
KFZ-Versicherung als Käufer abschließen
Der Käufer muss vor der Ummeldung eine eigene Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen. Der Versicherer stellt eine eVB-Nummer sofort online erhalten aus, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Ohne eVB-Nummer ist keine Ummeldung möglich.
Unterlagen zusammenstellen
Beide Parteien müssen bestimmte Dokumente bereitstellen. Der Verkäufer übergibt: Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den ausgefüllten Halterwechsel-Abschnitt. Der Käufer bringt: Personalausweis, eVB-Nummer und, falls er nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht.
Zur Zulassungsstelle gehen oder online beauftragen
Die Ummeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle des neuen Hauptwohnsitzes des Käufers. Alternativ übernimmt ein Online-Zulassungsdienst den Behördengang — der Käufer reicht nur die Unterlagen ein.
Neues Kennzeichen oder Mitnahme des alten
Seit 2015 kann der Käufer das bisherige Kennzeichen behalten, sofern er im selben Zulassungsbezirk wohnt. Zieht er in einen anderen Bezirk, erhält er ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts. Wunschkennzeichen reservieren ist vorab möglich.
Ummeldung bei Umzug: Kennzeichen behalten oder wechseln?
Seit der Einführung der bundesweiten Kennzeichenmitnahme 2015 müssen Fahrzeughalter ihr Kennzeichen bei einem Umzug nicht mehr zwingend wechseln. Das alte Kennzeichen bleibt gültig, auch wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt.
Option A: Kennzeichen behalten
Das Fahrzeug wird beim neuen Zulassungsbezirk umgemeldet, das Kennzeichen bleibt physisch unverändert. Die Versicherung muss über den neuen Wohnort informiert werden, da sich die Regionalklasse ändern kann.
Option B: Neues Kennzeichen (mit Kürzel des neuen Bezirks)
Wer das Kennzeichen des neuen Wohnorts bevorzugt, gibt das alte zurück und erhält ein neues. Wunschkennzeichen sind vorab reservierbar — der Link dazu steht bereits in Schritt 4 oben.
Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?
Die benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Szenario.
Checkliste Halterwechsel (Käufer):
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (vom Verkäufer übergeben, Teil II ausgefüllt)
- eVB-Nummer der neuen Versicherung
- ggf. ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- ggf. Vollmacht, falls nicht der Käufer persönlich erscheint
Checkliste Umzug:
- Personalausweis (mit aktuellem Wohnsitz oder Wohnsitzbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeug vor Ort (bei Kennzeichenwechsel müssen die Schilder ggf. ausgetauscht werden)
Was kostet die Ummeldung?
Die Gebühren für die Ummeldung sind behördlich geregelt. Richtwerte Stand 2026:
| Vorgang | Richtwert |
|---|---|
| Ummeldung (Halterwechsel) bei der Zulassungsstelle | ca. 12–17 € |
| Kennzeichenwechsel (neues Kürzel, falls gewünscht) | ca. 10–15 € (Schilder) + ggf. Reservierungsgebühr |
| Wunschkennzeichen-Reservierung | ca. 10,20 € |
| Online-Zulassungsdienst (Beauftragung) | ab ca. 25–50 € (Dienstleistungsgebühr) |
Verwaltungsgebühr nach GebOSt; Dienstleistungsgebühren je nach Anbieter. Richtwerte ohne Gewähr.
Halterwechsel online beauftragen — Zulassungsdienst übernimmt den Behördengang.
Häufige Fragen zur Ummeldung
Was brauche ich für die Ummeldung beim Halterwechsel?
Für die Ummeldung beim Fahrzeugkauf braucht der neue Halter: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (vom Verkäufer, Teil II mit Unterschrift), eVB-Nummer der neuen Versicherung und ggf. eine Vollmacht, falls jemand anderes erscheint. Die eVB-Nummer ist vorab beim Versicherer oder online zu beantragen.
Kann ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Ja, seit 2015 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Das Kennzeichen bleibt gültig, auch wenn der neue Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk liegt. Das Fahrzeug muss beim neuen Zulassungsbezirk umgemeldet werden, das Kennzeichen selbst ändert sich nicht. Die Versicherung ist über den neuen Wohnort zu informieren.
Was kostet die Ummeldung beim Halterwechsel?
Die Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle liegt als Richtwert bei ca. 12–17 Euro. Hinzu können Kosten für neue Kennzeichenschilder (ca. 10–15 Euro) und eine Wunschkennzeichen-Reservierung (ca. 10,20 Euro) kommen. Bei Beauftragung eines Online-Zulassungsdienstes fällt eine zusätzliche Servicegebühr ab ca. 25–50 Euro an.
Wie lange hat man nach dem Kauf eines Autos Zeit für die Ummeldung?
Der neue Halter muss die Ummeldung nach § 13 FZV unverzüglich veranlassen. Eine tagesgenaue Frist ist gesetzlich nicht festgelegt, aber das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn es ordnungsgemäß umgemeldet ist. Die Behördenpraxis vor Ort kann abweichen — im Zweifel direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Kann ich ein Auto online ummelden?
Ja. Für den Halterwechsel ist eine Online-Ummeldung über das i-Kfz-System möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Das Fahrzeug muss ab 2015 erstmals zugelassen worden sein, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II mit verdeckten Sicherheitscodes) müssen ab 2018 ausgestellt sein, und der neue Halter benötigt einen deutschen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion. Nicht alle Fahrzeuge und Konstellationen sind online-fähig — bei Unsicherheit Zulassungsstelle anfragen oder einen Online-Zulassungsdienst beauftragen.
Was ist der Unterschied zwischen Ummeldung und Anmeldung?
Eine Ummeldung ist die Aktualisierung der Halterdaten oder des Zulassungsbezirks eines bereits zugelassenen Fahrzeugs. Eine Anmeldung (Neuzulassung) ist die erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs oder die Wiederzulassung nach vorheriger Abmeldung. Beide Vorgänge laufen bei der Kfz-Zulassungsstelle, haben aber verschiedene Unterlagensets und Gebühren.
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 13 (gesetze-im-internet.de)