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KFZ online anmelden — i-Kfz & Zulassungsdienste erklärt

Fahrzeuge können in Deutschland online an-, ab- oder umgemeldet werden. Es gibt zwei Wege: das kostenlose i-Kfz-Portal der Behörden, für das Sie einen NFC-fähigen Personalausweis brauchen, oder ein Kfz-Zulassungsdienst, der den Vorgang gegen Gebühr vollständig übernimmt.

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Online direkt über die Zulassungsbehörde — braucht NFC-Personalausweis.

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Was ist i-Kfz? Digitale Zulassung erklärt

Das i-Kfz-System (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ermöglicht bestimmte Zulassungsvorgänge online. Es gibt vier Stufen:

  • Stufe 1: Außerbetriebsetzung (Abmeldung) — seit 2015
  • Stufe 2: Wiederzulassung nach Abmeldung — seit 2017
  • Stufe 3: Halterwechsel und Neuzulassung — seit 2019
  • Stufe 4: vollständig digital, inkl. Umschreibung — seit September 2023

Nicht alle Fahrzeuge sind i-Kfz-fähig: Ältere Fahrzeuge ohne Sicherheitscode im Fahrzeugschein sind ausgeschlossen. Das System funktioniert bundesweit, aber die technische Umsetzung variiert je nach Zulassungsstelle.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, i-Kfz

Was brauche ich für die Online-Zulassung?

Für das i-Kfz-System müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • NFC-fähiger Personalausweis (eAusweis mit aktivierter Online-Funktion)
  • Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein (aufgedruckt auf Teil I oder als Aufkleber)
  • eVB-Nummer (bei Neuanmeldung oder Wiederzulassung) — eVB sofort holen →
Hinweis: Wer keinen NFC-Ausweis hat oder dessen Fahrzeug nicht i-Kfz-fähig ist, kann einen Zulassungsdienst beauftragen. Der Dienst übernimmt den kompletten Prozess.

Auto online abmelden — so geht es

Die Online-Abmeldung (Außerbetriebsetzung) ist die einfachste Form der digitalen Zulassung. Sie brauchen dafür nur den NFC-Ausweis und den Sicherheitscode aus dem Fahrzeugschein, keine eVB-Nummer. Nach der Online-Abmeldung erhalten Sie eine digitale Bestätigung. Die Kennzeichen müssen Sie selbst entstempeln lassen oder einsenden.

Wer das nicht selbst erledigen möchte: Ein Zulassungsdienst übernimmt auch die Abmeldung.

Abmeldung beauftragen

Keine Lust auf Bürokratie? Zulassungsdienst nutzen

Ein Kfz-Zulassungsdienst übernimmt die An-, Ab- oder Ummeldung vollständig. Sie müssen nicht zur Behörde und brauchen keinen eigenen i-Kfz-Zugang. Der Ablauf: Dokumente digital hochladen, der Dienst erledigt den Rest. Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung kommen per Post.

Kosten: je nach Anbieter 50–150 Euro. Dafür kein Arbeitsausfall, kein Terminstress.

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Häufige Fragen zur Online-Zulassung

Kann ich jedes Auto online anmelden?

Nicht jedes Fahrzeug ist für das i-Kfz-System geeignet. Ältere Fahrzeuge ohne Sicherheitscode im Fahrzeugschein sind ausgeschlossen. Außerdem brauchen Sie einen NFC-fähigen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion. Für nicht i-Kfz-fähige Fahrzeuge bleibt der Weg zum Amt oder ein Zulassungsdienst.

Was kostet die Online-Zulassung?

Das i-Kfz-Portal selbst ist kostenlos. Sie zahlen nur die normalen Zulassungsgebühren (ca. 26–30 Euro) und die Kennzeichen-Kosten. Ein Zulassungsdienst kostet zusätzlich 50–150 Euro, übernimmt dafür aber den gesamten Prozess inklusive Terminvereinbarung.

Wie lange dauert die Online-Abmeldung?

Die Online-Abmeldung über i-Kfz dauert wenige Minuten. Die Bestätigung kommt sofort. Beachten Sie: Die Kennzeichen müssen danach noch entstempelt werden, was in der Regel beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erledigt wird.

Brauche ich für die Online-Abmeldung eine eVB-Nummer?

Nein. Für die reine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) ist keine eVB-Nummer nötig. Diese wird nur bei Anmeldung oder Wiederzulassung benötigt, da dann eine aktive Versicherung nachgewiesen werden muss.

Was ist i-Kfz Stufe 4?

i-Kfz Stufe 4 (eingeführt September 2023) ermöglicht die vollständig digitale Zulassung, also auch Neuzulassung, Halterwechsel und Umschreibung ohne Behördenbesuch. Voraussetzungen: NFC-Ausweis, eVB-Nummer und ein i-Kfz-fähiger Fahrzeugschein mit Sicherheitscode.

Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Aktualisiert: Juni 2026

Quellen: KBA (i-Kfz), FZV, ADAC

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