Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Beantragung & Versicherung
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein behördlich ausgestelltes Kennzeichen für die vorübergehende Zulassung eines Fahrzeugs, gültig für sechs Tage ab Ausstellung. Es wird von der Zulassungsstelle ausgegeben und erfordert zwingend eine Kurzzeitversicherung mit elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
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Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen erlaubt die vorübergehende Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen. Geregelt ist es in § 42 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fassung vom 01.09.2023) — Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de). Typische Anlässe sind die Überführungsfahrt nach einem Kauf, der Weg zur Hauptuntersuchung oder die Überbrückung bis zur regulären Anmeldung.
Gültig ist das Kennzeichen sechs Tage ab dem Ausstellungsdatum: den Ausstellungstag selbst plus fünf weitere Tage. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Ein häufig verwechselter Begriff: das rote Kennzeichen ist keine Variante des Kurzzeitkennzeichens. Es handelt sich um eine behördliche Sonderzuteilung für Kfz-Händler und -Hersteller, die eine separate Beantragung erfordert und wiederholt nutzbar ist. Kurzzeitkennzeichen werden für jede Fahrt neu ausgegeben.
Rechtsgrundlage: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 42 — Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de).
Wofür kann ich ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?
Das Kurzzeitkennzeichen erlaubt es, ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Typische Einsatzzwecke:
- Überführungsfahrt nach dem Kauf, wenn kein eigenes Kennzeichen am Fahrzeug ist
- Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU / TÜV-Termin)
- Überbrückung bis zur regulären Zulassung
- Probefahrt unter bestimmten Voraussetzungen (für gewerbliche Probefahrten durch Händler gilt das rote Kennzeichen, nicht das Kurzzeitkennzeichen)
Für reine Standzeiten oder das Einlagern eines Saisonfahrzeugs ist das Kurzzeitkennzeichen nicht geeignet.
Kurzzeitkennzeichen beantragen: Ablauf in vier Schritten
Versicherung abschließen und eVB holen
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle brauchen Sie eine Kurzzeitversicherung. Diese erhalten Sie online in wenigen Minuten — der Versicherer übermittelt Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer online erhalten), die Sie bei der Behörde vorlegen.
Unterlagen zusammenstellen
Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Fahrzeugbrief (Teil II), eVB-Nummer. Liegt eine gültige Hauptuntersuchung vor, bringen Sie auch den HU-Nachweis mit. Ohne gültige HU darf das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen nur zur nächsten Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
Zur Zulassungsstelle gehen
Das Kurzzeitkennzeichen wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde ausgegeben. In vielen Bezirken ist seit September 2023 auch eine Online-Beantragung über das i-Kfz-Portal (Stufe 4) möglich — Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Ob Ihr Bezirk das i-Kfz-Portal unterstützt, erfahren Sie auf der Website Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Kennzeichen erhalten und Fahrzeug bewegen
Die Zulassungsstelle gibt das Kennzeichen aus. Ab diesem Zeitpunkt läuft die 6-Tage-Frist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf muss das Kennzeichen zurückgegeben oder das Fahrzeug regulär angemeldet werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen sind behördlich geregelt. Richtwerte Stand 2026.
| Kostenposition | Richtwert |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle | ca. 10–13 € |
| Kurzzeitversicherung (6 Tage) | ab ca. 20–50 € je nach Fahrzeug |
| Kennzeichenschilder (falls benötigt) | ab ca. 10–15 € |
Verwaltungsgebühr nach GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr); Versicherungskosten variieren je Fahrzeugtyp und Anbieter. Keine Gewähr — Richtwerte.
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Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen — was ist der Unterschied?
Beide Kennzeichen ermöglichen das vorübergehende Fahren mit einem nicht dauerhaft angemeldeten Fahrzeug. Sie haben unterschiedliche Anwendungsfälle.
| Merkmal | Kurzzeitkennzeichen | Ausfuhrkennzeichen |
|---|---|---|
| Gültigkeitsdauer | 6 Tage | 14 Tage bis 12 Monate |
| Zweck | Inländische Überführung, HU-Fahrt, Übergangszulassung | Überführung ins Ausland, Export, grenzüberschreitende Fahrt |
| Wer bekommt es? | Privatpersonen, Gewerbetreibende | Privatpersonen und Unternehmen beim Fahrzeugexport |
| Wiederverwendbar? | Nein — einmalig und fahrzeuggebunden | Nein — fahrzeuggebunden |
| Rechtsgrundlage | § 42 FZV | § 19 FZV |
| Versicherung | Kurzzeitversicherung (eVB-Pflicht) | Ausfuhrversicherung |
Ein eigenständiges ziviles „Überführungskennzeichen" gibt es in Deutschland nicht. Wer ein Fahrzeug im Inland überführen will, benötigt das Kurzzeitkennzeichen. Das rote Kennzeichen ist eine behördliche Sonderzuteilung ausschließlich für Kfz-Händler und -Hersteller und nicht für Privatpersonen zugänglich.
Alle Details zum Ausfuhrkennzeichen folgen auf der Überführungskennzeichen-Seite (Welle 2, in Vorbereitung).
Häufige Fragen zum Kurzzeitkennzeichen
Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen gilt sechs Tage: den Ausstellungstag plus fünf weitere Tage (§ 42 FZV, Fassung 01.09.2023). Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf muss das Kennzeichen bei der ausstellenden Zulassungsstelle zurückgegeben werden. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Was brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II) sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) einer Kurzzeitversicherung. Liegt eine gültige Hauptuntersuchung vor, bringen Sie den HU-Nachweis mit. Die eVB-Nummer erhalten Sie online innerhalb weniger Minuten.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
In vielen Zulassungsbezirken ja. Seit September 2023 ist die Beantragung über das bundesweite i-Kfz-Portal (Stufe 4) grundsätzlich möglich — Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Die Verfügbarkeit hängt vom jeweiligen Bezirk ab; erkundigen Sie sich auf der Website Ihrer Zulassungsstelle. Was Sie in jedem Fall vorab online erledigen können: die Kurzzeitversicherung abschließen und die eVB-Nummer besorgen.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Verwaltungsgebühr bei der Zulassungsstelle liegt als Richtwert bei ca. 10–13 Euro (nach GebOSt, lokale Abweichungen möglich). Hinzu kommt die Kurzzeitversicherung, die je nach Fahrzeug und Anbieter ab ca. 20 Euro kostet. Beide Kosten fallen vor Antritt der Fahrt an.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen?
Das Kurzzeitkennzeichen gilt sechs Tage und ist für inländische Überführungen, HU-Fahrten oder den Übergangszeitraum bis zur regulären Zulassung gedacht. Das Ausfuhrkennzeichen gilt 14 Tage bis 12 Monate und ist für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland vorgesehen. Ein eigenständiges ziviles „Überführungskennzeichen" für die Nutzung im Inland gibt es in Deutschland nicht.
Brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine Versicherung?
Ja, zwingend. Vor der Ausgabe des Kurzzeitkennzeichens muss eine Kurzzeitversicherung nachgewiesen werden. Der Versicherer stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) aus, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird. Ohne gültige eVB wird das Kennzeichen nicht ausgegeben. Die Versicherung erhalten Sie online in wenigen Minuten.
Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bestellen
Wer bereits ein Wunschkennzeichen für die reguläre Anmeldung im Blick hat: Kennzeichen und Schilder können vorab online reserviert und bestellt werden.
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Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt (kba.de), Fahrzeug-Zulassungsverordnung § 42 FZV (gesetze-im-internet.de)