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KFZ-Steuer Rechner 2026

Geben Sie Kraftstoff, Hubraum und CO₂-Ausstoß ein — der Rechner ermittelt Ihre jährliche Kfz-Steuer nach der offiziellen Formel (KraftStG §8/§9). Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kfz-Steuer berechnen

Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld P.1

Steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7)

Richtwert, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Bescheid des Hauptzollamts. Rechtsgrundlage: KraftStG §8/§9. Zur Verifikation: Offizieller BMF-Rechner (bundesfinanzministerium.de).

So funktioniert die Berechnung

Die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 besteht aus zwei Teilen: dem Hubraum-Anteil und dem CO₂-Anteil.

Hubraum-Anteil

Gezählt wird jede angefangene 100 cm³. Benziner zahlen 2,00 € je Einheit, Diesel 9,50 €. Ein 1.395-cm³-Benziner hat also 14 angefangene Einheiten: 14 × 2,00 € = 28,00 €.

CO₂-Anteil

Nur der Anteil über dem Freibetrag wird besteuert. Der Freibetrag hängt vom Erstzulassungsjahr ab. Für Fahrzeuge ab 2021 gilt eine Stufentabelle: höhere Emissionen werden progressiv stärker besteuert.

CO₂-Stufentabelle (Erstzulassung ab 01.01.2021)
CO₂-Bereich (g/km)Satz (€/g)
0–95 (Freibetrag)0,00
96–1152,00
116–1352,20
136–1552,50
156–1752,90
176–1953,40
ab 1964,00

Für Erstzulassung 2009–2011: Freibetrag 120 g/km, 2,00 €/g darüber (ohne Stufen).
Für 2012–2013: Freibetrag 110 g/km, 2,00 €/g.
Für 2014–2020: Freibetrag 95 g/km, 2,00 €/g.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Anteilen zusammen: dem Hubraum-Anteil (Benzin: 2,00 € je angefangene 100 cm³; Diesel: 9,50 € je angefangene 100 cm³) und dem CO₂-Anteil. Der CO₂-Anteil wird nur auf den Schadstoffausstoß über dem Freibetrag erhoben. Der Freibetrag hängt vom Erstzulassungsjahr ab (120 g/km bis 2011, 110 g/km bis 2013, 95 g/km ab 2014). Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2021 gilt eine Stufentabelle, die höhere Emissionen stärker besteuert. Rechtsgrundlage: KraftStG §8 und §9.

Ist ein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?

Ja. Rein elektrische Fahrzeuge (Kennzeichen „E" in der Zulassungsbescheinigung) sind von der Kfz-Steuer befreit. Für Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 gilt die Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030. Plug-in-Hybride (PHEV), die auch einen Verbrennungsmotor haben, sind dagegen nicht vollständig befreit — für sie gilt die Standardberechnung auf Basis des Hubraums des Verbrennungsmotors.

Wo finde ich den CO₂-Wert meines Fahrzeugs?

Den CO₂-Ausstoß (g/km) finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld V.7. Falls das Feld leer ist — was bei älteren Fahrzeugen vorkommen kann — finden Sie den Wert alternativ in den Fahrzeugpapieren (COC-Dokument) oder in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Fahrzeuge vor Einführung der CO₂-Pflichtangabe (in der Regel vor 2004) werden nach einer anderen Systematik (Schadstoffklasse + Hubraum) besteuert.

Was gilt für Oldtimer mit H-Kennzeichen?

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (historische Kraftfahrzeuge, mindestens 30 Jahre alt) zahlen eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 € pro Jahr für Pkw, unabhängig von Hubraum oder CO₂-Wert. Das H-Kennzeichen setzt ein Oldtimergutachten voraus. Der Rechner auf dieser Seite deckt diese Sonderfälle nicht ab — bitte verwenden Sie dafür den amtlichen Rechner des Bundesfinanzministeriums.

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Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Aktualisiert: Juni 2026

Quellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG §8/§9, gesetze-im-internet.de), Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de)

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