KFZ-Steuer Rechner 2026
Geben Sie Kraftstoff, Hubraum und CO₂-Ausstoß ein — der Rechner ermittelt Ihre jährliche Kfz-Steuer nach der offiziellen Formel (KraftStG §8/§9). Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kfz-Steuer berechnen
Richtwert, ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Bescheid des Hauptzollamts. Rechtsgrundlage: KraftStG §8/§9. Zur Verifikation: Offizieller BMF-Rechner (bundesfinanzministerium.de).
So funktioniert die Berechnung
Die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 besteht aus zwei Teilen: dem Hubraum-Anteil und dem CO₂-Anteil.
Hubraum-Anteil
Gezählt wird jede angefangene 100 cm³. Benziner zahlen 2,00 € je Einheit, Diesel 9,50 €. Ein 1.395-cm³-Benziner hat also 14 angefangene Einheiten: 14 × 2,00 € = 28,00 €.
CO₂-Anteil
Nur der Anteil über dem Freibetrag wird besteuert. Der Freibetrag hängt vom Erstzulassungsjahr ab. Für Fahrzeuge ab 2021 gilt eine Stufentabelle: höhere Emissionen werden progressiv stärker besteuert.
| CO₂-Bereich (g/km) | Satz (€/g) |
|---|---|
| 0–95 (Freibetrag) | 0,00 |
| 96–115 | 2,00 |
| 116–135 | 2,20 |
| 136–155 | 2,50 |
| 156–175 | 2,90 |
| 176–195 | 3,40 |
| ab 196 | 4,00 |
Für Erstzulassung 2009–2011: Freibetrag 120 g/km, 2,00 €/g darüber (ohne Stufen).
Für 2012–2013: Freibetrag 110 g/km, 2,00 €/g.
Für 2014–2020: Freibetrag 95 g/km, 2,00 €/g.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Anteilen zusammen: dem Hubraum-Anteil (Benzin: 2,00 € je angefangene 100 cm³; Diesel: 9,50 € je angefangene 100 cm³) und dem CO₂-Anteil. Der CO₂-Anteil wird nur auf den Schadstoffausstoß über dem Freibetrag erhoben. Der Freibetrag hängt vom Erstzulassungsjahr ab (120 g/km bis 2011, 110 g/km bis 2013, 95 g/km ab 2014). Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2021 gilt eine Stufentabelle, die höhere Emissionen stärker besteuert. Rechtsgrundlage: KraftStG §8 und §9.
Ist ein Elektroauto von der Kfz-Steuer befreit?
Ja. Rein elektrische Fahrzeuge (Kennzeichen „E" in der Zulassungsbescheinigung) sind von der Kfz-Steuer befreit. Für Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025 gilt die Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2030. Plug-in-Hybride (PHEV), die auch einen Verbrennungsmotor haben, sind dagegen nicht vollständig befreit — für sie gilt die Standardberechnung auf Basis des Hubraums des Verbrennungsmotors.
Wo finde ich den CO₂-Wert meines Fahrzeugs?
Den CO₂-Ausstoß (g/km) finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Feld V.7. Falls das Feld leer ist — was bei älteren Fahrzeugen vorkommen kann — finden Sie den Wert alternativ in den Fahrzeugpapieren (COC-Dokument) oder in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Fahrzeuge vor Einführung der CO₂-Pflichtangabe (in der Regel vor 2004) werden nach einer anderen Systematik (Schadstoffklasse + Hubraum) besteuert.
Was gilt für Oldtimer mit H-Kennzeichen?
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen (historische Kraftfahrzeuge, mindestens 30 Jahre alt) zahlen eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 € pro Jahr für Pkw, unabhängig von Hubraum oder CO₂-Wert. Das H-Kennzeichen setzt ein Oldtimergutachten voraus. Der Rechner auf dieser Seite deckt diese Sonderfälle nicht ab — bitte verwenden Sie dafür den amtlichen Rechner des Bundesfinanzministeriums.
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Versicherung vergleichenQuellen: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG §8/§9, gesetze-im-internet.de), Bundesfinanzministerium (bundesfinanzministerium.de)