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Kennzeichen Gelsenkirchen: GE — Bedeutung & Wunschkennzeichen

Das Kfz-Kennzeichen GE steht für Gelsenkirchen. Es wird vom Zulassungsbezirk Gelsenkirchen (Stadt) in Nordrhein-Westfalen vergeben. Zuständige Behörde ist die Stadt Gelsenkirchen Referat 33 – Zulassungsbehörde. Wer ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GE reservieren möchte, kann das direkt online tun.

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Das Kürzel GE im Überblick

Das Unterscheidungszeichen GE ist im amtlichen Kfz-Kennzeichen-Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) dem Zulassungsbezirk Gelsenkirchen (Stadt) zugeordnet.

KürzelGE
ZulassungsbezirkGelsenkirchen (Stadt)
BundeslandNordrhein-Westfalen
BehördeStadt Gelsenkirchen Referat 33 – Zulassungsbehörde

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt — Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen (kba.de)

Erlaubte Kombinationen: Nach dem Kürzel GE dürfen 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern folgen. Bestimmte Kombinationen sind bundesweit gesperrt (z.B. HH, SS, SA, NS, 18, 88). Weitere Einschränkungen legt das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen eigenständig fest. Die vollständige Sperrliste ist beim zuständigen Amt erhältlich.

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Wer ein persönliches GE-Kennzeichen reservieren möchte, kann die Verfügbarkeit direkt hier prüfen.

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Ihr Wunschkennzeichen mit GE-Kürzel für Gelsenkirchen

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Format: GE-AB 1234 — Sonderzeichen HH, H, §19 etc. möglich

Die Reservierung kostet ca. 10,20 Euro (Richtwert, Zuteilungsgebühr nach GebOSt; Gesamtbetrag kann abweichen) und gilt 10 Tage — das Kennzeichen wird beim Anmeldetermin zugeteilt.

GE — regionaler Kontext

Das Unterscheidungszeichen GE gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die in der Stadt Gelsenkirchen Referat 33 – Zulassungsbehörde in Gelsenkirchen zugelassen werden. Der Zulassungsbezirk Gelsenkirchen (Stadt) umfasst Gelsenkirchen und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Wer in einen anderen Bezirk umzieht, muss das Fahrzeug ummelden; das Kürzel kann dabei behalten werden, sofern es in Deutschland bleibt (Kennzeichenmitnahme seit 2015).

Häufige Fragen zum Kennzeichen GE

Wofür steht das Kürzel GE?

Das Kfz-Kennzeichen GE steht für Gelsenkirchen und den Zulassungsbezirk Gelsenkirchen (Stadt) in Nordrhein-Westfalen. Das Unterscheidungszeichen wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) amtlich festgelegt und erscheint auf jedem Fahrzeug, das bei der Stadt Gelsenkirchen Referat 33 – Zulassungsbehörde zugelassen ist. Quelle: KBA — Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen.

Kann ich mir ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel GE aussuchen?

Ja. Nach dem Kürzel GE können 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern frei gewählt werden, sofern die Kombination nicht gesperrt ist und noch verfügbar ist. Die Reservierung beim Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen kostet ca. 10,20 Euro (Richtwert). Das Widget auf dieser Seite zeigt sofort, ob die Wunschkombination frei ist.

Wie lange gilt die Reservierung eines GE-Wunschkennzeichens?

Die Reservierung ist in der Regel 10 Tage gültig, in manchen Bezirken bis zu einem Monat. Innerhalb dieser Frist ist die Kombination für niemand anderen verfügbar. Wer das Kennzeichen bis zum Ablauf nicht beim Anmeldetermin abholt, verliert die Reservierung.

Gilt das Kürzel GE nur für Gelsenkirchen?

Das Unterscheidungszeichen GE ist dem Zulassungsbezirk Gelsenkirchen (Stadt) zugeordnet. Fahrzeuge anderer Bezirke tragen ein anderes Kürzel. Wer mit einem GE-Kennzeichen aus einem anderen Landkreis umzieht und das Kürzel behalten möchte, kann dies dank Kennzeichenmitnahme (seit 2015) tun, muss aber das Fahrzeug ummelden.

Welche Kürzel-Kombinationen sind beim GE-Kennzeichen verboten?

Bundesweit gesperrt sind Buchstabenkombinationen wie HH, SS, SA, NS sowie Ziffernfolgen wie 18 und 88, da sie historisch belastete Bedeutungen haben. Darüber hinaus kann das Straßenverkehrsamt Gelsenkirchen weitere Kombinationen auf lokaler Ebene ausschließen. Die jeweils aktuelle Sperrliste erhalten Sie direkt bei der Stadt Gelsenkirchen Referat 33 – Zulassungsbehörde.

Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Aktualisiert: Juni 2026

Quellen: KBA-Kürzelverzeichnis, Stadt Gelsenkirchen Referat 33 – Zulassungsbehörde

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