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Kennzeichen Ulm: UL — Bedeutung & Wunschkennzeichen

Das Kfz-Kennzeichen UL steht für Ulm. Es wird vom Zulassungsbezirk Ulm (Stadtkreis) in Baden-Württemberg vergeben. Zuständige Behörde ist die Gemeinsame Kfz-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Hauptstelle Ulm). Wer ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel UL reservieren möchte, kann das direkt online tun.

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Das Kürzel UL im Überblick

Das Unterscheidungszeichen UL ist im amtlichen Kfz-Kennzeichen-Verzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) dem Zulassungsbezirk Ulm (Stadtkreis) zugeordnet.

KürzelUL
ZulassungsbezirkUlm (Stadtkreis)
BundeslandBaden-Württemberg
BehördeGemeinsame Kfz-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Hauptstelle Ulm)

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt — Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen (kba.de)

Erlaubte Kombinationen: Nach dem Kürzel UL dürfen 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern folgen. Bestimmte Kombinationen sind bundesweit gesperrt (z.B. HH, SS, SA, NS, 18, 88). Weitere Einschränkungen legt das Straßenverkehrsamt Ulm eigenständig fest. Die vollständige Sperrliste ist beim zuständigen Amt erhältlich.

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Wer ein persönliches UL-Kennzeichen reservieren möchte, kann die Verfügbarkeit direkt hier prüfen.

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Ihr Wunschkennzeichen mit UL-Kürzel für Ulm

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Format: UL-AB 1234 — Sonderzeichen HH, H, §19 etc. möglich

Die Reservierung kostet ca. 10,20 Euro (Richtwert, Zuteilungsgebühr nach GebOSt; Gesamtbetrag kann abweichen) und gilt 10 Tage — das Kennzeichen wird beim Anmeldetermin zugeteilt.

UL — regionaler Kontext

Das Unterscheidungszeichen UL gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die in der Gemeinsame Kfz-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Hauptstelle Ulm) in Ulm zugelassen werden. Der Zulassungsbezirk Ulm (Stadtkreis) umfasst Ulm und gehört zum Bundesland Baden-Württemberg. Wer in einen anderen Bezirk umzieht, muss das Fahrzeug ummelden; das Kürzel kann dabei behalten werden, sofern es in Deutschland bleibt (Kennzeichenmitnahme seit 2015).

Häufige Fragen zum Kennzeichen UL

Wofür steht das Kürzel UL?

Das Kfz-Kennzeichen UL steht für Ulm und den Zulassungsbezirk Ulm (Stadtkreis) in Baden-Württemberg. Das Unterscheidungszeichen wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) amtlich festgelegt und erscheint auf jedem Fahrzeug, das bei der Gemeinsame Kfz-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Hauptstelle Ulm) zugelassen ist. Quelle: KBA — Übersicht Kraftfahrzeug-Kennzeichen.

Kann ich mir ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel UL aussuchen?

Ja. Nach dem Kürzel UL können 1–2 Buchstaben und 1–4 Ziffern frei gewählt werden, sofern die Kombination nicht gesperrt ist und noch verfügbar ist. Die Reservierung beim Straßenverkehrsamt Ulm kostet ca. 10,20 Euro (Richtwert). Das Widget auf dieser Seite zeigt sofort, ob die Wunschkombination frei ist.

Wie lange gilt die Reservierung eines UL-Wunschkennzeichens?

Die Reservierung ist in der Regel 10 Tage gültig, in manchen Bezirken bis zu einem Monat. Innerhalb dieser Frist ist die Kombination für niemand anderen verfügbar. Wer das Kennzeichen bis zum Ablauf nicht beim Anmeldetermin abholt, verliert die Reservierung.

Gilt das Kürzel UL nur für Ulm?

Das Unterscheidungszeichen UL ist dem Zulassungsbezirk Ulm (Stadtkreis) zugeordnet. Fahrzeuge anderer Bezirke tragen ein anderes Kürzel. Wer mit einem UL-Kennzeichen aus einem anderen Landkreis umzieht und das Kürzel behalten möchte, kann dies dank Kennzeichenmitnahme (seit 2015) tun, muss aber das Fahrzeug ummelden.

Welche Kürzel-Kombinationen sind beim UL-Kennzeichen verboten?

Bundesweit gesperrt sind Buchstabenkombinationen wie HH, SS, SA, NS sowie Ziffernfolgen wie 18 und 88, da sie historisch belastete Bedeutungen haben. Darüber hinaus kann das Straßenverkehrsamt Ulm weitere Kombinationen auf lokaler Ebene ausschließen. Die jeweils aktuelle Sperrliste erhalten Sie direkt bei der Gemeinsame Kfz-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Hauptstelle Ulm).

Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Aktualisiert: Juni 2026

Quellen: KBA-Kürzelverzeichnis, Gemeinsame Kfz-Zulassung des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm (Hauptstelle Ulm)

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