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Auto ummelden: Kosten im Überblick 2026

Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Veröffentlicht: 2026-06-24 · Aktualisiert: 2026-06-24

Die Ummeldung eines Fahrzeugs kostet in Deutschland zwischen 50 und 130 Euro, je nach Situation. Hinzu kommen ggf. neue Kennzeichen (15–30 Euro), eine Versicherungsanpassung und eine geänderte KFZ-Steuer. Wer online ummeldet, spart den Behördengang, nicht die Gebühr. Alle Beträge sind Richtwerte nach GebOSt, Stand 2026, und können abweichen.

Auto ummelden Kosten 2026 — Überblick aller Kostenpunkte

Was kostet eine Ummeldung? Der Überblick

Kostenart Betrag Pflicht?
Zulassungsgebühr (Behörde) ca. 26–30 Euro (GebOSt, Richtwert) Ja
Neue Kennzeichen (falls Wechsel) 15–30 Euro je nach Anbieter Nur bei Kennzeichenwechsel
Wunschkennzeichen (Verwaltungsgebühr) 12,80 Euro (GebOSt: 2,60 Reservierung + 10,20 Zuteilung) Optional
eVB-Nummer (Versicherungsnachweis) Im Versicherungsbeitrag enthalten oder kostenlos bei Bestandskunden Ja (bei Halterwechsel)
KFZ-Steuer (Anpassung) Variiert je Fahrzeug und Wohnort Ggf.
Online-Zulassungsdienst ca. 30–80 Euro Servicegebühr Optional
Gesamt (typisch) ca. 50–130 Euro

Alle Beträge: Richtwerte Stand 2026. Quelle Verwaltungsgebühren: GebOSt.

Wer sein altes Kennzeichen behält, kein Wunschkennzeichen will und selbst zum Amt geht, kommt mit der reinen Verwaltungsgebühr von ca. 26–30 Euro aus. Die Bandbreite bis 130 Euro entsteht durch die optionalen Posten.

Die Behördengebühr: was das Amt kostet

Die Zulassungsgebühr ist bundesweit durch die GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) geregelt. Der Richtwert für eine Ummeldung liegt bei ca. 26–30 Euro. Bei gleichzeitiger Kennzeichenänderung kommt eine weitere Gebühr für die neuen Schilder hinzu.

Zu unterscheiden: Ummeldung bei gleichem Halter (Umzug) und Halterwechsel (Kauf oder Verkauf). Beide sind technisch Ummeldungen, der Halterwechsel erfordert aber mehr Unterlagen. Die Behördengebühr ist in beiden Fällen ähnlich.

Kennzeichen behalten oder wechseln: was kostet der Unterschied?

Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Fahrzeughalter ihr Kennzeichen beim Umzug innerhalb Deutschlands behalten (§ 13 Abs. 3 FZV). Wer das tut, spart die Kosten für neue Schilder (15–30 Euro). Details dazu im Ratgeber Kennzeichen behalten beim Umzug.

Wer ein neues Wunschkennzeichen möchte, zahlt 12,80 Euro Verwaltungsgebühr (GebOSt) plus neue Schilder. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk zieht und das neue Kürzel möchte, kommt um neue Schilder nicht herum.

Versicherung und Ummeldung: was sich am Tarif ändert

Bei einem Halterwechsel muss der neue Fahrzeughalter eine eigene KFZ-Versicherung abschließen. Die Kosten hängen von Fahrzeug, Tarif und Fahrprofil ab. Die eVB-Nummer stellt der neue Versicherer aus, bei Bestandskunden kostenlos.

Bei einem Umzug mit gleichem Halter ändert sich die Regionalklasse. Das kann den Versicherungsbeitrag erhöhen oder senken. Die Versicherung muss über den neuen Wohnort informiert werden, auch wenn das Kennzeichen gleich bleibt.

KFZ-Steuer nach der Ummeldung: was sich ändern kann

Die KFZ-Steuer wird bundesweit nach dem KraftStG (§§ 8, 9) berechnet. Sie ändert sich nicht automatisch bei einer Ummeldung, außer wenn das Fahrzeug wechselt oder eine andere Motorisierung vorliegt.

Bei einem Halterwechsel wird die bereits gezahlte Steuer des Vorbesitzers anteilig für den verbleibenden Zeitraum erstattet. Zuständig ist das Hauptzollamt (nicht das Finanzamt). Die Erstattung erfolgt nach Abmeldung oder Ummeldung automatisch. Der neue Halter zahlt ab dem Anmeldedatum.

KFZ-Steuer für Ihr Fahrzeug berechnen: KFZ-Steuer berechnen

So sparen Sie bei der Ummeldung

Kennzeichen behalten: Beim Umzug innerhalb Deutschlands das alte Kennzeichen behalten. Das spart 15–30 Euro für neue Schilder, sofern kein Wunschkennzeichen mit neuem Kürzel gewünscht wird.

Behördengebühr ist nicht verhandelbar: Die Zulassungsgebühr ist gesetzlich festgelegt. Sparen geht nur bei den optionalen Posten: Wunschkennzeichen, Schilder, Dienstleister.

Versicherung beim Umzug vergleichen: Die neue Regionalklasse kann zu einem günstigeren Tarif führen. Ein Tarifwechsel lohnt sich zu prüfen.

Online-Ummeldung beauftragen: Ein Zulassungsdienst kostet Servicegebühr, spart aber Zeit und Fahrt. Rechnet sich, wenn die Zulassungsstelle weit entfernt ist oder der Termin schwer zu bekommen ist.

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Häufige Fragen zu den Kosten der Ummeldung

Was kostet eine KFZ-Ummeldung beim Amt?

Die Zulassungsgebühr für eine Ummeldung beträgt bundesweit ca. 26–30 Euro (GebOSt, Richtwert Stand 2026). Bei gleichzeitigem Kennzeichenwechsel kommen 15–30 Euro für neue Schilder hinzu. Wer ein Wunschkennzeichen möchte, zahlt 12,80 Euro Verwaltungsgebühr. Gesamt typisch 50–80 Euro.

Muss ich beim Halterwechsel auch für die Versicherung bezahlen?

Der neue Halter muss eine eigene KFZ-Versicherung abschließen. Das sind separate Vertragskosten, keine Behördengebühr. Die eVB-Nummer wird vom Versicherer kostenlos ausgestellt.

Bekommt der alte Halter die KFZ-Steuer zurück?

Ja. Bei Abmeldung oder Halterwechsel wird die bereits gezahlte KFZ-Steuer für den verbleibenden Zeitraum anteilig erstattet. Zuständig ist das Hauptzollamt. Die Erstattung erfolgt automatisch auf das hinterlegte Bankkonto, kein gesonderter Antrag nötig.

Kostet die Online-Ummeldung weniger als der Behördengang?

Die Behördengebühr ist in beiden Fällen gleich. Beim Online-Dienst kommt eine Servicegebühr des Anbieters hinzu (ca. 30–80 Euro). Der Vorteil liegt in der gesparten Zeit, nicht im Preis.

Was kostet die Ummeldung, wenn ich in einen anderen Landkreis ziehe?

Die Gebühr ist dieselbe wie bei einem Halterwechsel: ca. 26–30 Euro (GebOSt, Richtwert Stand 2026). Wer das Kennzeichen des alten Bezirks behält, spart die Schilderkosten. Wer ein neues Kürzel möchte, zahlt neue Schilder plus ggf. Wunschkennzeichen-Verwaltungsgebühr.

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