Für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens brauchen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine gültige eVB-Nummer und den Hauptuntersuchungs-Nachweis. Die Versicherung muss vor dem Amtsgang abgeschlossen sein. Die eVB-Nummer ist der Beleg dafür, den die Zulassungsstelle elektronisch abruft.

Die richtige Reihenfolge beim Gebrauchtwagenkauf
Schritt 1: KFZ-Versicherung abschließen und eVB-Nummer holen
Ohne eVB-Nummer nimmt die Zulassungsstelle keine Anmeldung vor. Die Versicherung muss auf den neuen Halter laufen. Die eVB-Nummer erhalten Sie sofort online:
eVB sofort erhaltenSchritt 2: Fahrzeugschein Teil II prüfen
Der Vorbesitzer muss auf dem Fahrzeugbrief (Teil II) unterschrieben haben, und das Feld „Veräußerung“ muss ausgefüllt sein. Ohne diese Unterschrift ist keine Umschreibung möglich. Am besten direkt beim Kauf prüfen, nicht erst am Amtstag.
Schritt 3: Halterwechsel klären
Bei Kauf von privat: prüfen, ob der Vorbesitzer das Fahrzeug noch nicht abgemeldet hat. Bei einem noch zugelassenen Fahrzeug läuft eine Ummeldung. Bei einem bereits abgemeldeten Fahrzeug ist eine Wiederzulassung erforderlich.
Schritt 4: Zur Zulassungsstelle oder online beauftragen
Mit vollständigen Unterlagen zum Amt oder einen Zulassungsdienst beauftragen, der alles ohne Behördengang erledigt.
Welche Unterlagen brauche ich? Die vollständige Checkliste
Pflicht-Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — vom Vorbesitzer unterschrieben
- eVB-Nummer (Pflicht bei Neuzulassung und Wiederzulassung; bei reiner Ummeldung nicht zwingend — im Einzelfall bei der Zulassungsstelle bestätigen)
- Hauptuntersuchungs-Nachweis (TÜV/DEKRA, muss gültig sein)
- SEPA-Lastschriftmandat (für KFZ-Steuer; ob das Amt es direkt einzieht, variiert je Zulassungsstelle)
Bei Import-Fahrzeugen zusätzlich:
- COC-Dokument (Certificate of Conformity) oder Einzelgenehmigung
- Ggf. Zolldokument bei Nicht-EU-Import
Bei abgemeldetem Fahrzeug zusätzlich:
- Abmeldebestätigung des Vorbesitzers
eVB-Nummer: was sie ist und wie Sie sie sofort erhalten
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code, mit dem die Zulassungsstelle die bestehende Kfz-Versicherung elektronisch abruft. Ohne sie nimmt das Amt keine Anmeldung vor. Rechtsgrundlage: § 25 FZV.
Wer noch keine Versicherung hat oder die Police auf den neuen Halter umstellen muss, beantragt die eVB sofort online. Weitere Informationen zum Prozess veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt auf kba.de.
Wunschkennzeichen: wann und wie reservieren?
Wer ein persönliches Kennzeichen möchte, muss es vor dem Anmeldetermin reservieren. Nicht danach. Die Gesamtgebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 12,80 Euro (2,60 Euro Reservierung + 10,20 Euro Zuteilung, GebOSt, Stand 2026). Die Reservierung ist zehn Tage gültig und sichert die Buchstaben-Zahlen-Kombination für den Anmeldetermin.
Online reservieren ist möglich:
Wunschkennzeichen für Ihr neues Auto reservierenWas schiefgehen kann — und wie man es vermeidet
eVB-Nummer läuft ab: Die eVB ist 30 Tage gültig. Wer den Anmeldetermin verschiebt, braucht möglicherweise eine neue. Am besten kurz nach der Beantragung einen festen Termin festlegen.
Teil II nicht unterschrieben: Ohne Unterschrift des Vorbesitzers auf dem Fahrzeugbrief läuft keine Umschreibung. Beim Kauf sofort prüfen, nicht erst am Amtstag.
TÜV abgelaufen: Fahrzeuge mit abgelaufener Hauptuntersuchung dürfen zwar angemeldet, aber nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Besser vorher die HU nachholen.
Falscher Halter auf der eVB: Die eVB muss auf den Namen des neuen Halters lauten. Wer ein Zweitfahrzeug kauft und bereits Bestandskunde ist, muss eine neue eVB beantragen.
Häufige Fragen zur Anmeldung eines Gebrauchtwagens
Kann ich einen Gebrauchtwagen direkt beim Händler anmelden lassen?
Viele Händler bieten eine Zulassungsübernahme an. Sie übernehmen gegen Gebühr die Anmeldung beim Amt. Alternativ kann ein unabhängiger Kfz-Zulassungsdienst beauftragt werden. Wer selbst zum Amt geht, braucht alle Unterlagen vollständig und einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Wie lange darf ich mit einem frisch gekauften Auto ohne Anmeldung fahren?
Nach dem Kauf darf das Fahrzeug nur mit einem gültigen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Ohne Zulassung ist das Fahren nicht erlaubt, auch nicht kurze Strecken. Die Anmeldung sollte daher unverzüglich nach dem Kauf erfolgen.
Was kostet die Anmeldung eines Gebrauchtwagens?
Die Zulassungsgebühr beträgt bundesweit ca. 26–30 Euro (GebOSt, Richtwert Stand 2026). Hinzu kommen Kosten für die Kennzeichen (ca. 15–30 Euro), ggf. Wunschkennzeichen (12,80 Euro Verwaltungsgebühr) und die eVB-Nummer (im Versicherungsbeitrag enthalten). Gesamt ca. 50–80 Euro, Richtwert, kann abweichen.
Brauche ich einen neuen Fahrzeugschein, wenn ich das Kennzeichen des Vorbesitzers übernehme?
Nein. Bei einem Halterwechsel wird der bestehende Fahrzeugschein auf den neuen Halter umgeschrieben. Der Name auf Fahrzeugschein und Versicherung muss übereinstimmen. Ob das Kennzeichen dabei beibehalten werden kann, hängt davon ab, ob Verkäufer und Käufer im selben Zulassungsbezirk wohnen.
Was tue ich, wenn der Fahrzeugschein fehlt oder beschädigt ist?
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden. Ein Ersatz muss bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Kosten und Bearbeitungszeit variieren je nach Behörde.