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i-Kfz erklärt: Voraussetzungen & Ablauf

Redaktion Zulassung-Profi
KFZ-Informationsdienst — Daten geprüft anhand offizieller Behördenquellen und KBA-Registern.

Veröffentlicht: 2026-06-24 · Aktualisiert: 2026-06-24

i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ermöglicht es, Fahrzeuge online an-, ab- oder umzumelden, ohne Gang zur Behörde. Voraussetzung: ein NFC-fähiger Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und ein Sicherheitscode im Fahrzeugschein. Nicht alle Fahrzeuge und nicht alle Zulassungsstellen unterstützen i-Kfz.

i-Kfz Online-Zulassung — Voraussetzungen und Ablauf

Was ist i-Kfz und seit wann gibt es es?

i-Kfz steht für internetbasierte Fahrzeugzulassung. Das System wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entwickelt und seit 2015 stufenweise eingeführt. Es ist kein privater Anbieter, sondern ein Behördensystem. Technische Basis: die AusweisApp2, der NFC-Chip im Personalausweis und das elektronische Datenaustauschsystem der Behörden.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann damit Fahrzeuge an-, ab- oder ummelden, ohne zur Zulassungsstelle zu fahren.

Weitere Informationen veröffentlicht das Kraftfahrt-Bundesamt unter kba.de/ikfz.

Die vier i-Kfz-Stufen: was ist jeweils möglich?

Stufe Was ist möglich Seit
Stufe 1 Außerbetriebsetzung (Abmeldung) 1. Januar 2015
Stufe 2 Wiederzulassung (gleicher Halter, gleicher Bezirk) 2017
Stufe 3 Halterwechsel, Neuzulassung, uneingeschränkte Ummeldung Oktober 2019
Stufe 4 Vollständig digital inkl. Umschreibung (erweiterter Funktionsumfang) 1. September 2023

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, kba.de/ikfz

Nicht alle Fahrzeuge sind für alle Stufen geeignet. Ältere Fahrzeuge ohne Sicherheitscode im Fahrzeugschein können i-Kfz nicht nutzen. Außerdem ist die technische Verfügbarkeit je Zulassungsstelle unterschiedlich; nicht alle Behörden sind bereits vollständig an Stufe 4 angebunden.

Was brauche ich für die Online-Zulassung?

  • NFC-fähiger Personalausweis: Ausgestellt ab November 2010 (neuer Personalausweis), muss aktive Online-Ausweisfunktion haben. Die PIN muss bekannt sein. Ohne NFC kein i-Kfz.
  • AusweisApp2 auf Smartphone oder PC: Kostenlos, vom BSI bereitgestellt. Das Endgerät muss NFC-fähig sein.
  • Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein: Aufgedruckt auf Teil I (siebenstellig) oder als Aufkleber nachgerüstet. Ältere Fahrzeuge ohne diesen Code können i-Kfz nicht nutzen.
  • eVB-Nummer: Bei Neuanmeldung und Wiederzulassung Pflicht. Bei reiner Abmeldung nicht erforderlich.
  • Internetzugang und Zugang zum Portal: Je nach Landkreis über das Portal der Zulassungsstelle oder über das bundesweite KBA-Portal (i-Kfz.de).

Wenn eine der ersten drei Voraussetzungen fehlt, übernimmt ein Kfz-Zulassungsdienst den kompletten Vorgang, ohne dass ein Behördengang nötig ist.

Voraussetzungen fehlen? Zulassung beauftragen

So läuft die i-Kfz-Anmeldung ab

Schritt 1: Portal aufrufen

Das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsstelle aufrufen. Die URL ist je nach Landkreis unterschiedlich. Einstieg über die Website der Zulassungsstelle oder das bundesweite KBA-Portal.

Schritt 2: eVB-Nummer bereithalten

Bei Neuanmeldung und Wiederzulassung die eVB-Nummer zuvor online beantragen:

eVB sofort erhalten

Schritt 3: Ausweis-Authentifizierung

Mit AusweisApp2 und NFC-Ausweis am Portal authentifizieren, PIN eingeben. Die Online-Ausweisfunktion muss zuvor beim Einwohnermeldeamt aktiviert worden sein.

Schritt 4: Fahrzeugdaten eingeben

Sicherheitscode aus Fahrzeugschein Teil I eingeben. Das System prüft automatisch, ob das Fahrzeug i-Kfz-fähig ist.

Schritt 5: Bestätigung und Kennzeichen

Nach erfolgreicher Zulassung kommt eine digitale Bestätigung. Je nach Vorgang muss die Zulassungsbescheinigung ausgedruckt oder bei der Behörde abgeholt werden.

Was schiefgehen kann — und was dann zu tun ist

Problem 1: Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert

Die Funktion muss beim Einwohnermeldeamt aktiviert sein, und die PIN muss bekannt sein. Wer die PIN nicht kennt oder die Funktion deaktiviert hat, kann die Aktivierung beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das dauert 1–2 Wochen. Wer es eilig hat, kann alternativ einen Zulassungsdienst beauftragen.

Problem 2: Sicherheitscode fehlt oder unleserlich

Ohne Sicherheitscode ist i-Kfz nicht möglich. Der Code wird nachträglich nicht ausgegeben. Die einzige Option: Zulassungsstelle persönlich aufsuchen oder Zulassungsdienst beauftragen.

Problem 3: Zulassungsstelle unterstützt Stufe nicht

Nicht alle Behörden sind bereits an alle Stufen angebunden. Auf dem Portal des KBA lässt sich prüfen, ob die eigene Zulassungsstelle die gewünschte Stufe unterstützt.

Problem 4: Fehlermeldung bei der Authentifizierung

Häufige Ursache: veraltete AusweisApp2-Version oder NFC am Gerät deaktiviert. App aktualisieren, NFC-Funktion prüfen. Bei anhaltenden Problemen: Hotline KBA oder Zulassungsdienst kontaktieren.

Häufige Fragen zu i-Kfz

Kann ich mein Auto online anmelden, wenn ich einen älteren Personalausweis habe?

Nur mit einem NFC-fähigen Personalausweis (ausgestellt ab November 2010) ist i-Kfz möglich. Ältere Ausweise ohne NFC-Chip können nicht verwendet werden. In diesem Fall entweder neuen Ausweis beim Einwohnermeldeamt beantragen oder einen Kfz-Zulassungsdienst beauftragen.

Kostet i-Kfz etwas?

Das i-Kfz-Portal selbst ist kostenlos. Die Zulassungsgebühren fallen dennoch an und werden online bezahlt. Die Gebühr ist dieselbe wie beim persönlichen Behördengang, ca. 26–30 Euro (GebOSt, Richtwert Stand 2026).

Kann ich mein Fahrzeug online abmelden, ohne zur Behörde zu gehen?

Ja. Die Online-Abmeldung war die erste i-Kfz-Stufe und ist seit dem 1. Januar 2015 möglich. Benötigt werden NFC-Ausweis und Sicherheitscode, keine eVB-Nummer. Nach der Abmeldung müssen die Kennzeichen entstempelt werden.

Was ist der Unterschied zwischen i-Kfz und einem Zulassungsdienst?

i-Kfz ist das kostenlose Selbstservice-Portal der Behörden. Der Nutzer erledigt alles selbst, braucht aber technische Voraussetzungen. Ein Zulassungsdienst übernimmt den gesamten Prozess gegen Gebühr, auch wenn die technischen Voraussetzungen fehlen.

Für welche Fahrzeuge funktioniert i-Kfz?

i-Kfz funktioniert für Pkw, Krafträder und Anhänger, sofern der Fahrzeugschein einen Sicherheitscode enthält. Ältere Fahrzeuge ohne diesen Code sowie bestimmte Sonderfahrzeuge sind nicht i-Kfz-fähig. Auf dem KBA-Portal lässt sich prüfen, ob das Fahrzeug kompatibel ist.

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